Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Auditry Software und verbundene Beratungsleistungen

Stand: 25.08.2025

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der contrango digital GmbH, David-Gilly-Straße 1, 14469 Potsdam (nachfolgend: „Anbieterin“ oder „CONTRANGO“), und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“), die die zeitlich befristete Überlassung der AUDITRY-SaaS-Plattform (nachfolgend: „Plattform“ „Software“ oder „Anwendung“) als Software as a Service bzw. Schnittstellen, Plugins für Drittsoftware, Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
  2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Der Kunde stimmt durch Angebotsannahme diesen AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn CONTRANGO diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er die Anbieterin hierauf sofort schriftlich hinweisen.
  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  4. Soweit die Anwendung auf Dienste Dritter, insbesondere Dokumentenmanagementsystemanbietern lediglich aufsetzt bzw. mit diesen zusammenzuwirken imstande ist, sind die Dienste Dritter nicht Leistungsgegenstand und nicht von der vorliegenden Vereinbarung umfasst. CONTRANGO übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und Aufrechterhaltung von Diensten Dritter, insbesondere Dokumentenmanagementsysteme oder sonstige von Dritten betriebenen Plattformen.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin maßgebend.
  6. CONTRANGO ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. CONTRANGO wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sollte durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört werden, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§2 Leistungsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung sowie die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels Browserzugriff und die Einräumung von Nutzungsrechten an der sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch die Anbieterin gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  2. Die Anwendung unterstützt den Kunden ausschließlich technisch bei der Erfüllung seiner aus den GoBD resultierenden Dokumentationspflichten. Dies umfasst insbesondere und soweit durch den Kunden gebucht:
  3. Bereitstellung eines Online-Tools zur strukturierten Abfrage relevanter Informationen
  4. Erstellung der Verfahrensdokumentation nach GoBD im PDF-Format auf Basis der erfassten Informationen und Bereitstellung zum Download
  5. IKS-Funktion: Aufgabenverteilung zur Durch-führung des jährlichen Aktualisierungsprozesses durch hinterlegte Benutzer,
  6. Versionierung der Dokumentation.
  7. Eine Garantie zur unternehmensweiten GoBD-konformen Arbeitsweise, die einen formellen Mangel ausschließt, kann nicht gegeben werden. Die Anwendung oder verbundene Beratungsleistungen stellen insbesondere keine Steuerberatung oder rechtliche Beratung dar.

§3 Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss erfolgt online, über das Bestellformular oder ein individuelles Angebot der Anbieterin. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Zum Vertragsschluss berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen der Anbieterin hat der Kunde der Anbieterin seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Im Rahmen der Bestellung fragt die Anbieterin die Daten des Kunden ab. Die erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  2. Im Rahmen des Bestellprozesses macht der Kunde Angaben zu seinem Unternehmen und wählt die von ihm gewünschten Leistungen aus. Durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch die Anbieterin kommt der Vertrag zustande.
  3. Im Rahmen des Einrichtungsprozesses übermittelt die Anbieterin dem Kunden eine E-Mail mit Links zu den Onlineformularen. Diese sind nur betriebsintern und notwendigen externen Dienstleistern zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
  4. Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen müssen der Anbieterin in Textform mitgeteilt werden.

§4 Bereitstellung der Anwendung

  1. Die Anbieterin hält die Anwendung in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die sie von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
  2. Die Anbieterin trägt Sorge dafür, dass die bereitgestellte Anwendung für die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insbesondere frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben, wobei die Anbieterin die branchenübliche Sorgfalt schuldet. Bei der Feststellung, ob die Anbieterin ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann.
  3. Die Anwendung ist auf einer No-Code-Plattform eines externen Anbieters entwickelt und wird von der Anbieterin zur Bereitstellung und Konfiguration genutzt. Die Anbieterin stellt sicher, dass die jeweils aktuelle, allgemein am Markt verfügbare Version der konfigurierten Anwendung innerhalb eines angemessenen Zeitraums bereitgestellt wird. Führt eine Aktualisierung der zugrunde liegenden Plattform oder eine Änderung der Konfiguration dazu, dass bestehende Funktionen oder gespeicherte Daten beeinträchtigt werden, informiert die Anbieterin den Kunden spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die Anbieterin weist bei jeder Ankündigung ausdrücklich auf diese Frist und deren Rechtsfolgen hin.
  4. Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des von der Anbieterin oder ihres Dienstleisters beauftragten Hostinganbieters.
  5. Der Kunde hält zum Zugriff auf die Formulare den Webbrowser Google Chrome oder Microsoft Edge in der aktuellen, mindestens jedoch der Vorgängerversion zur aktuellen Version bereit. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der Anbieterin bis zum Übergabepunkt ist die Anbieterin nicht verantwortlich.

§5 Verfügbarkeit der Anwendung

  1. Die Anbieterin schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
  2. Die Anbieterin stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.
  3. Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
  4. Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von der Anbieterin oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur einschließlich der Dienste Dritter (§ 2 Abs. 3);
  5. Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von der Anbieterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z.B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
  6. unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
  7. Angekündigte Nichtverfügbarkeit
  8. CONTRANGO ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Mittwoch von 20 bis 23 Uhr besteht.
  9. Geplante Updates werden in der Regel einmal pro Halbjahr eingespielt. Die Anbieterin kündigt den Zeitpunkt des Updates sowie zu erwartende Ausfallzeiten mindestens 14 Tage im Voraus an. Im Übrigen werden angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.
  10. Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit: Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
  11. Störungsbehebung: Sofern Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht gesondert vereinbart sind, wird die Anbieterin im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten den Kunden innerhalb von 48 Stunden während der Geschäftszeiten der Anbieterin (Mo – Fr. 09:00 – 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein und Brandenburg) nach Störungsmeldung über die voraussichtliche Dauer der Behinderung unterrichten. Die Anbieterin trägt dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet wird. Die Anbieterin trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.

§6 Sonstige Leistungen der Anbieterin

  1. CONTRANGO hält einen Kundensupport per E-Mail bereit. CONTRANGO behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und -kanäle anzupassen.
  2. Weitere Leistungen der Anbieterin können jederzeit vereinbart werden. Insbesondere können individuelle Anpassungen der Anwendung sowie Support- und Beratungsleistungen nachträglich vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden, wenn nicht abweichend vereinbart, gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den allgemeinen Stundensätzen der Anbieterin erbracht.

§7 Nutzungsrechte und Nutzung der Anwendung

  1. Der Kunde erhält an der Anwendung und der Schnittstelle einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
  2. Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server per Browserzugriff bzw. vermittels der Schnittstelle. Eine physische Überlassung von Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur im Rahmen der Vertragszwecke durch autorisierte Personen nutzen.
  3. Der Kunde nutzt die Anwendung nur im vereinbarten Umfang. Ansprüche der Anbieterin bei einer Mehrnutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus bleiben vorbehalten.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung oder der Schnittstelle vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern die Anbieterin sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
  5. Sofern die Anbieterin während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
  6. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsbesondere ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

§8 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Inbetriebnahme der Anwendung sowie ggf. gebuchte Beratungsleistungen erfordern die Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Rahmen der Erstinstallation. Die Zeitplanung, insbesondere gegebenenfalls von der Anbieterin genannte oder verbindlich zugesagte Termine, geht von einem erfolgreichen Ineinandergreifen der von den Vertragspartnern im Rahmen des Projektes zu erbringenden Leistungen und Mitwirkungen aus. Es ist daher Vertragspflicht des Kunden,
  2. im Rahmen der Inbetriebnahme oder Beratung von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Unterlagen, insbesondere Fragebögen innerhalb der abgestimmten Termine vollständig ausfüllen;
  3. im Rahmen des internen Kontrollsystems die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Anfragen ohne vermeidbare Verzögerung beantworten;
  4. sofern im Rahmen von Konfigurationen, Wartungen oder Fehlerbehebungen der Zugriff auf die Systeme des Kunden durch die Anbieterin erforderlich sind, der Anbieterin den Fernzugriff eröffnen;
  5. zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Beistellung von Testszenarien, Ablauf und Zielsetzung der einzurichtenden Dialoge, Auswahl von Sprachen und sonstigen auf Aufforderung der Anbieterin beizubringen Informationen.
  6. Ist die Anbieterin der Ansicht, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungs- oder Beistellleistung nicht vertragsgemäß erbringt, wird die Anbieterin den Kunden hierauf hinweisen und dem Kunden eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungs- oder Beistellleistung setzen. Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist die Anbieterin von ihrer betreffenden Leistungspflicht und der Einhaltung genannter oder verbindlich zugesagter Termine ganz oder teilweise insoweit und solange befreit, wie die Anbieterin auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung angewiesen ist. Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden entstehen.
  7. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs-/Beistellleistung entstehender Mehraufwand der Anbieterin kann von der Anbieterin gesondert in Rechnung gestellt werden. Gegebenenfalls weitergehende Ansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.

§9 Verpflichtung des Kunden zur sicheren Nutzung

  1. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die verwendeten Passwörter mindestens 8 Zeichen enthalten und sich aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben und Ziffern zusammensetzen.
  2. Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
  3. Es obliegt dem Kunden, die die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einzuhalten, insb. wird er
  4. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von CONTRANGO betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von CONTRANGO unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  5. CONTRANGO von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
  6. die berechtigten Endnutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
  7. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/ Daten Dritter auf den Server der Anbieterin) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
  8. nach § 11 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  9. vor der Versendung von Daten und Informationen an CONTRANGO diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
  10. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern.
  11. Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 bis 3 durch den Kunden
  12. Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1, – 3 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann CONTRANGO den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
  13. Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 oder 3, ist CONTRANGO berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde CONTRANGO auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der Anbieterin weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 bis 3, und hat er dies zu vertreten, so kann die Anbieterin den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
  14. Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann CONTRANGO Schadensersatz nach Maßgabe von § 13 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  15. Der Kunde wird Änderungen an der von der Anbieterin vorgenommenen Konfiguration der Schnittstelle nur in Rücksprache und nach ausdrücklicher Freigabe der Anbieterin in Textform vornehmen und dafür Sorge tragen, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Konfiguration der Schnittstelle haben.
  16. Der Kunde ist ohne Erlaubnis der Anbieterin nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder weiter zu vermieten. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
  17. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung und die Schnittstelle vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass eine Überschreitung des vertraglichen Nutzungsumfangs unzulässig ist.

§10 Entgelte

  1. Die Anbieterin erhebt je nach Umfang der beauftragten Leistungen zu Vertragsbeginn eine einmalige Gebühr für die Projektbegleitung bei der erstmaligen Erstellung der Verfahrensdokumentation und/oder die Ersteinrichtung des Systems, sowie während der Vertragslaufzeit eine jährlich zu entrichtende Softwaremiete als Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Einrichtung, Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und eventueller Schnittstellen sowie die Zurverfügungstellung von Speicherplatz.
  2. Individuelle Beratungs- oder Supportleistungen werden von der Anbieterin nach Aufwand (kleinste Abrechnungseinheit 15 Minuten) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen der Anbieterin oder mit dem Kunden vereinbarten Sonderpreisen erbracht.
  3. Gegebenenfalls anfallende individuelle Vergütungen werden 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
  4. CONTRANGO ist berechtigt, die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen zum darauffolgenden Abrechnungszeitraum zu erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraumes zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung, die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Anbieterin den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
  5. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
  6. Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) einverstanden. CONTRANGO ist berechtigt, bei der Zahlungsabwicklung und Rechnungsausstellung Zahlungsdienstleister einzusetzen.

§11 Datensicherheit und Datenschutz

  1. Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes CONTRANGO von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Die Anbieterin wird personenbezogene Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
  4. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich der Anbieterin liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
  5. Die Vertragspartner schließen – auf Wunsch des Kunden – nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§12 Geheimhaltung

  1. Die Anbieterin verpflichtet sowohl sich selbst, als auch ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz) sowie Informationen im Sinne von Geschäftsgeheimnissen, für die keine angemessenen Schutzmaßnahmen im Sinne von § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG getroffen wurden.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.
  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die
  4. dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren;
  5. dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen;
  6. infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
  7. Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist die Anbieterin berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.
  8. Sofern der Kunde die vorherige Einwilligung in Textform hierfür erteilt, ist CONTRANGO berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu benennen sowie Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Die Berechtigung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus bis auf Widerruf durch den Kunden.

§13 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet die Anbieterin nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadenshöchstens jedoch 500.000 EUR, beschränkt, soweit in gesetzlichen Sondervorschriften keine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist. Es wird nochmals festgehalten, dass weder die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Diensten Dritter, noch die Überprüfung von Eingaben des Kunden oder sonstiger Dritter Vertragspflichten sind. Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
  4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der Anbieterin Änderungen an der von der Anbieterin eingerichteten Konfiguration vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für die Anbieterin unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben.
  5. Sofern die Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog der Anbieterin fällt, ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch die Anbieterin verschuldeten Datenverlust haftet die Anbieterin deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung des Dienstes auf Basis und mit Stand der Sicherheitskopie des Kunden.
  6. CONTRANGO haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde CONTRANGO auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§14 Laufzeit und Kündigung

  1. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags (§ 3). Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
  2. Sofern bei der Online-Buchung eine kostenlose Testphase („30 Tage kostenlos testen“) ausdrücklich vereinbart wurde, beginnt die 12-monatige Vertragslaufzeit nach Ablauf der kostenlosen Testphase.
  3. Sofern bei der Offline-Buchung ausdrücklich vereinbart („Geld-zurück-Garantie“), beginnt das Vertragshältnis bei der Buchhung und kann durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Laufzeitbeginn gegen Erstattung der gezahlten Softwaremiete fristlos beendet werden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Beratungsleistungen sind dem Leistungsstand entsprechend zu vergüten. Der nicht verbrauchte Teil eines Beratungspaketes wird in diesem Fall zurückerstattet.
  4. Jegliche Vereinbarungen zu Testphasen oder Sonderkündigungsrechte wie die Geld-zurück-Garantie gelten ausschließlich für die Softwarelizenz und nicht für Beratungsleistungen.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  6. Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch die Anbieterin außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, der Anbieterin den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
  7. Jede Kündigung bedarf der Textform, z.B. per E-Mail an info@auditry.de.
  8. Nach der Kündigung ist eine Nutzung der Anwendung für die Neuerstellung der Verfahrensdokumentation oder eine Überprüfung im Rahmen des IKS nicht mehr möglich. Die beim Kunden gespeicherten Daten bleiben von einer Kündigung unberührt.
  9. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Kundendaten ausschließlich selbst verantwortlich.
  10. Jede Nutzung der Anwendung oder der Schnittstelle nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

§15 Stornierung von Terminen für Beratungsleistungen

Die Stornierung von vereinbarten Terminen für Beratungsleistungen durch den Kunden ist zulässig und muss in Textform erfolgen. Kann der stornierte Termin nicht für eine kostenpflichtige Beratung mit einem anderen Kunden genutzt werden, gilt folgende Stornostaffel:

  1. Storno bis 7 Werktage vor dem gebuchten Termin: kostenfreie Stornierung;
  2. Storno zwischen 7 Werktagen und 3 Werktagen vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung sind zu zahlen;
  3. Storno weniger als 3 Werktage vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung sind zu zahlen.

§16 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände – auch bei Dienstleistern der Anbieterin – sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  1. von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion,
  2. Pandemien,
  3. Überschwemmung,
  4. Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  5. über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  6. nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§17 Abweichende Regelungen für Auditry PRO

  1. Auditry PRO ist eine erweiterte Version der Anwendung für Kanzleien und Unternehmensgruppen. Sie ermöglicht die Verwaltung mehrerer Verfahrensdokumentationen unter einem Dashboard („das Partner-Dashboard“).
  2. Inhaber einer PRO-Lizenz können vergünstigte PRO-Zusatzlizenzen erwerben. Ihnen ist die Weiterveräußerung der Lizenzen an eigene Endkunden gestattet. Sie gelten damit als „Reseller“. Reseller im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Reseller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) haben Vorrang gegenüber diesen AGB. Maßgeblich ist der schriftliche Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin.
  4. Der Reseller ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Endkunden die vorliegenden AGB inhaltlich anerkennen und einhalten. Der Reseller hat seine Endkunden insbesondere auf die in § 7 (Nutzungsrechte und Nutzung der Anwendung) sowie § 9 (Verpflichtung des Kunden zur sicheren Nutzung) genannten Pflichten hinzuweisen und deren Befolgung zu gewährleisten. Der Reseller haftet gegenüber der Anbieterin für sämtliche Pflichtverletzungen seiner Endkunden, soweit diese auf einer Verletzung der in diesen AGB niedergelegten Verpflichtungen beruhen.
  5. Abweichend zu §2 (1) Leistungsgegenstand: Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung sowie die technische Ermöglichung ihrer Nutzung über Browserzugriff. Die Anbieterin räumt dem Reseller einfache, übertragbare, nicht-exklusive Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages ein, einschließlich des Rechts zur Weitervermarktung der Anwendung.
  6. Abweichend zu §3 (1) Vertragsschluss: Der Vertrag kommt durch eine Bestellung des Resellers zustande. Diese kann über das Bestellformular der Anbieterin im Partner-Dashboard oder über die Whitelabel-Softwareanwendung im Adminbereich erfolgen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Zum Vertragsschluss berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die im Namen eines Unternehmens handeln oder selbst gewerblich bzw. selbstständig tätig sind. Nach Vertragsschluss werden die Zugangsdaten zur Lizenz an die in der Bestellung angegebene E-Mailadresse versendet.
  7. Abweichend von §7 (1) Nutzungsrechte und Nutzung der Anwendung: Der Reseller erhält an der Anwendung und der zugehörigen Schnittstelle einfache, nicht-exklusive, übertragbare Nutzungsrechte für die Dauer dieses Vertrages. Diese beinhalten auch das Recht zur Weitergabe an Endkunden im Rahmen einer aktiven Auditry PRO Lizenz. Sofern die Anbieterin während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder sonstige Weiterentwicklungen der Anwendung bereitstellt, gelten die dem Reseller eingeräumten Nutzungsrechte entsprechend auch für diese Fassungen. Für PRO-Zusatzlizenzen gibt es keine kostenlose Testphase oder Geld-zurück-Garantie. §14 (3) ist nicht anwendbar.
  8. Abweichend von §8 (1) Mitwirkungspflichten des Kunden: Nach Erhalt der Zugangsdaten ist der Reseller in der Lage, die Anwendung eigenständig zu nutzen und weitere Nutzer hinzuzufügen. Eine Mitwirkung der Anbieterin gegenüber dem Reseller zur Einrichtung der Anwendung ist nicht erforderlich. Für das Onboarding von Endkunden sowie die Konfiguration der Anwendung im Rahmen der Weitergabe ist der Reseller eigenverantwortlich. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für Leistungsbeeinträchtigungen, die auf eine fehlerhafte oder unvollständige Nutzung der Anwendung durch den Reseller oder dessen Endkunden zurückzuführen sind.

§18 Schlussbestimmungen

  1. Auf alle Vertragsverhältnisse mit CONTRANGO findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
  3. Ergeben sich in der praktischen Anwendung des jeweiligen Vertrags oder dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
  4. Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge mit CONTRANGO ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Potsdam zuständige Landgericht.